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Kreisvolkshochschule Waldeck-Frankenberg

Aktuelle Kurstipps:

  • 31-1064502 - Selbstbehauptungstraining für Grundschulkinder
    Beginn: 29.06.2013
  • 31-1068202 - Geocaching für Väter und Kinder
    Beginn: 08.06.2013
  • 31-2082102 - Liedbegleitung mit Gitarre - Einführung
    Beginn: 15.06.2013
  • 31-2131105 - Filzwerkstatt
    Beginn: 19.06.2013
  • 31-2141209 - Nähen für Kinder
    Beginn: 08.06.2013
  • 31-5012203 - Aufbaukurs PC- und Interneteinstieg leicht gemacht
    Beginn: 03.06.2013
  • 31-5014603 - Kompaktseminar: Professionelle Tabellenkalkulation mit Excel 2010
    Beginn: 25.05.2013
  • 31-5015203 - Kompaktseminar: Präsentationen mit PowerPoint 2010
    Beginn: 08.06.2013
  • 31-5017506 - Internetkurs für die Generation 50plus
    Beginn: 28.05.2013

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vorbemerkungen

Mit der Anmeldung zu einer der Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule, nachfolgend vhs genannt, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte anerkannt. In den Gebäuden der vhs-Veranstaltungen gilt striktes Rauch- und Alkoholverbot, das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

§ 2 Anmeldung

Bitte beachten Sie, dass bei jeder vhs-Veranstaltung nur der im Programmheft angegebene Anmeldemodus möglich ist. Verbindliche Anmeldung an die vhs

Die Anmeldeform benötigen wir für Lehrgänge, bei denen mit sehr starker Nachfrage zu rechnen ist oder deren Durchführung einen hohen organisatorischen Aufwand erfordert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges bei der vhs berücksichtigt. Sollte die Veranstaltung bereits belegt sein, werden Sie sofort davon in Kenntnis gesetzt, andernfalls erhalten Sie eine Anmeldebestätigung/Rechnung bzw. nach Anmeldeschluss eine Absage, wenn nicht die Mindestteil-nehmerzahl erreicht wurde. Abmeldungen von diesen Veranstaltungen können nur bis zum jeweiligen Anmeldeschluss vorgenommen werden.

  • Anmeldung bei der Kursleitung
  • Anmeldung bei der Außenstellenleitung
  • Anmeldung am ersten Kursabend

In diesen Fällen wird mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular, das Ihnen die Lehrkraft zu Kursbeginn aushändigt, die gesamte Kursgebühr zur Zahlung fällig. Die Eintragung in die Teilnehmerliste hat die gleiche Bedeutung.

Werden durch Dritte (Arbeitgeber, Behörde oder andere) das Entgelt und die besonderen Kosten übernommen, ist die Mitteilung einer Kostenübernahme notwendig. Der Kostenträger erhält dann eine Rechnung mit Zahlungsziel.

§ 3 Gebühren

Die Anmeldung verpflichtet - unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme - zur Zahlung der im Programm ausgewiesen Gebühr und der besonderen Kosten. Die Höhe der jeweiligen Veranstaltungsgebühr ist bei jeder Ankündigung im Programmheft ausgewiesen. Irrtum und/oder Änderungen sind vorbehalten. Gebührenschuldner sind die Teilnehmenden, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter. Die Gebühr wird nach Veranstaltungsbeginn durch Abbuchung von Ihrem Girokonto erhoben. Eine gesonderte Rechnungserstellung erfolgt nur auf Anforderung.

Bei nicht termingerechter Zahlung erfolgt eine erste Mahnung. Die Gebühr für jede weitere Mahnung beträgt jeweils 5,00 €. Die Kosten für die anschließende Vollstreckung der Forderung trägt der Schuldner/die Schuldnerin. Bei Nichteinlösen des Bankeinzugs wird auch die Bankgebühr in Rechnung gestellt.

§ 4 Mindestteilnehmerzahl

Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl notwendig.

§ 5 Gebührenermäßigung

  1. Die vhs kann eine Gebührenermäßigung von 50 % in folgenden Fällen gewähren: Beim Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld I & II, Wehrdienst, Ersatzdienst, außerdem für Inhaber der Jugendleiter-Card (Juleica) und der Ehrenamts-Card. Schüler/innen und Studenten/Studentinnen erhalten nur dann eine Ermäßigung, wenn sie Bäfog-Empfänger sind.Der formlose Antrag auf Ermäßigung muss gleichzeitig mit der Anmeldung und mit dem entsprechenden Nachweis, der nicht älter als drei Monate ist, gestellt werden. Über Anträge auf Ermäßigung und Erstattung in besonderen Härtefällen entscheidet die vhs im Einzelfall.
  2. Auf Studienreisen, bei Langzeitkursen, Prüfungsentgelten und Materialkosten werden keine Ermäßigungen gewährt.

§ 6 Abmeldung, Erstattung und Durchführung

Eine Abmeldung erfolgt persönlich, telefonisch oder schriftlich bei den Geschäftsstellen unter Angabe der Bankverbindung. Maßgebend für die Bearbeitung ist das Datum des Eingangsstempels bei der vhs abzüglich zweier Werktage.
Es gelten folgende Regelungen:

  • Erfolgt die Abmeldung bis zum Anmeldeschluss, entfällt die Zahlungsverpflichtung. Die bereits gezahlten Leistungen und besonderen Kosten werden zurückgezahlt. Die Rückzahlung der gezahlten Leistungen erfolgt per Überweisung.
  • Bei Abmeldung nach dem Anmeldeschluss/ Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der besonderen Kosten.

§ 7 Kündigung durch die vhs

Die vhs kann dem/der Teilnehmer/in aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Ermahnung. Nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung durch die vhs erfolgt keine Entgelterstattung.

§ 8 Bescheinigung

Wenn die Teilnehmenden an mindestens 70 % der Unterrichtszeit teilgenommen haben, erhalten sie auf Wunsch am Ende der vhs-Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung. Bei Erstattungsanspruch durch die Krankenkasse ist eine 80 %-ige Teilnahmehäufigkeit erforderlich. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet wurde, möglich.

§ 9 Urheberschutz

  1. in den Veranstaltungen sind Fotografieren, Filmen und Tonträgeraufnahmen nicht erlaubt. Lehrmaterial darf ohne vorherige Genehmigung der vhs nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

  2. Jeder/Jede Teilnehmer/in an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

§ 10 Datenschutz

Die vhs unterliegt den Regelungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die vhs automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Telefon, Geschlecht, Geburtsjahr, Bankverbindung. Diese Daten werden nicht an Dritte außerhalb der vhs weitergegeben. Lediglich zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen weiterverarbeitet.

Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbank der vhs nach aktuellen Sicherheitsstandards übermittelt. Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmer/innen dieser Verarbeitung der Daten zu. Der Widerspruch hierzu muss schriftlich erfolgen. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.

§11 Haftung

Die vhs haftet für die Schäden, die dem/der Teilnehmer/in durch den Besuch von Veranstaltungen der vhs entstehen, nur, wenn ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Ein etwaiges Mitverschulden des Teilnehmers/der Teilnehmerin wirkt sich anspruchsmindernd aus. Teilnehmer/innen sind während der belegten Veranstaltung sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg durch die vhs beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände unfallversichert.

§ 12 Bildungsurlaub, Studienreisen, Prüfungen und Langzeitkurse

Für Prüfungen und Langzeitkurse und die von der vhs durchgeführten Studienreisen ins In-/Ausland gelten teilweise besondere Bedingungen.

§ 13 Ferien, Feiertage

Wenn nicht anders vereinbart, finden an Feiertagen und während der hessischen Schulferien keine Veranstaltungen statt.

§ 14 Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die vhs treten mit Beginn des Programms in Kraft. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.


Mit Ihrer Anmeldung (schriftlich oder telefonisch) zu einer vhs-Veranstaltung
erkennen Sie die „Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen" der Kreisvolkshochschule an.