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Allgemeine Geschäftsbedingungen:§ 1 Vorbemerkungen Mit der Anmeldung zu einer der Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule, nachfolgend vhs genannt, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte anerkannt. In den Gebäuden der vhs-Veranstaltungen gilt striktes Rauch- und Alkoholverbot, das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. § 2 Anmeldung Bitte beachten Sie, dass bei jeder vhs-Veranstaltung nur der im Programmheft angegebene Anmeldemodus möglich ist. Verbindliche Anmeldung an die vhs Die Anmeldeform benötigen wir für Lehrgänge, bei denen mit sehr starker Nachfrage zu rechnen ist oder deren Durchführung einen hohen organisatorischen Aufwand erfordert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges bei der vhs berücksichtigt. Sollte die Veranstaltung bereits belegt sein, werden Sie sofort davon in Kenntnis gesetzt, andernfalls erhalten Sie eine Anmeldebestätigung/Rechnung bzw. nach Anmeldeschluss eine Absage, wenn nicht die Mindestteil-nehmerzahl erreicht wurde. Abmeldungen von diesen Veranstaltungen können nur bis zum jeweiligen Anmeldeschluss vorgenommen werden.
In diesen Fällen wird mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular, das Ihnen die Lehrkraft zu Kursbeginn aushändigt, die gesamte Kursgebühr zur Zahlung fällig. Die Eintragung in die Teilnehmerliste hat die gleiche Bedeutung. Werden durch Dritte (Arbeitgeber, Behörde oder andere) das Entgelt und die besonderen Kosten übernommen, ist die Mitteilung einer Kostenübernahme notwendig. Der Kostenträger erhält dann eine Rechnung mit Zahlungsziel. § 3 Gebühren Die Anmeldung verpflichtet - unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme - zur Zahlung der im Programm ausgewiesen Gebühr und der besonderen Kosten. Die Höhe der jeweiligen Veranstaltungsgebühr ist bei jeder Ankündigung im Programmheft ausgewiesen. Irrtum und/oder Änderungen sind vorbehalten. Gebührenschuldner sind die Teilnehmenden, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter. Die Gebühr wird nach Veranstaltungsbeginn durch Abbuchung von Ihrem Girokonto erhoben. Eine gesonderte Rechnungserstellung erfolgt nur auf Anforderung. Bei nicht termingerechter Zahlung erfolgt eine erste Mahnung. Die Gebühr für jede weitere Mahnung beträgt jeweils 5,00 €. Die Kosten für die anschließende Vollstreckung der Forderung trägt der Schuldner/die Schuldnerin. Bei Nichteinlösen des Bankeinzugs wird auch die Bankgebühr in Rechnung gestellt. § 4 Mindestteilnehmerzahl Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl notwendig. § 5 Gebührenermäßigung
§ 6 Abmeldung, Erstattung und Durchführung Eine Abmeldung erfolgt persönlich, telefonisch oder schriftlich bei den Geschäftsstellen unter Angabe der Bankverbindung. Maßgebend für die Bearbeitung ist das Datum des Eingangsstempels bei der vhs abzüglich zweier Werktage.
§ 7 Kündigung durch die vhs Die vhs kann dem/der Teilnehmer/in aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Ermahnung. Nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung durch die vhs erfolgt keine Entgelterstattung. § 8 Bescheinigung Wenn die Teilnehmenden an mindestens 70 % der Unterrichtszeit teilgenommen haben, erhalten sie auf Wunsch am Ende der vhs-Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung. Bei Erstattungsanspruch durch die Krankenkasse ist eine 80 %-ige Teilnahmehäufigkeit erforderlich. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet wurde, möglich. § 9 Urheberschutz
§ 10 Datenschutz Die vhs unterliegt den Regelungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die vhs automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Telefon, Geschlecht, Geburtsjahr, Bankverbindung. Diese Daten werden nicht an Dritte außerhalb der vhs weitergegeben. Lediglich zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen weiterverarbeitet. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbank der vhs nach aktuellen Sicherheitsstandards übermittelt. Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmer/innen dieser Verarbeitung der Daten zu. Der Widerspruch hierzu muss schriftlich erfolgen. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen. §11 Haftung Die vhs haftet für die Schäden, die dem/der Teilnehmer/in durch den Besuch von Veranstaltungen der vhs entstehen, nur, wenn ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Ein etwaiges Mitverschulden des Teilnehmers/der Teilnehmerin wirkt sich anspruchsmindernd aus. Teilnehmer/innen sind während der belegten Veranstaltung sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg durch die vhs beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände unfallversichert. § 12 Bildungsurlaub, Studienreisen, Prüfungen und Langzeitkurse Für Prüfungen und Langzeitkurse und die von der vhs durchgeführten Studienreisen ins In-/Ausland gelten teilweise besondere Bedingungen. § 13 Ferien, Feiertage Wenn nicht anders vereinbart, finden an Feiertagen und während der hessischen Schulferien keine Veranstaltungen statt. § 14 Gültigkeit Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die vhs treten mit Beginn des Programms in Kraft. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Mit Ihrer Anmeldung (schriftlich oder telefonisch) zu einer vhs-Veranstaltung |
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