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Die Einbürgerungsverordnung ist am 1. September in Kraft getreten. Das bedeutet, dass Personen, die sich einbürgern lassen wollen, jetzt zusätzlich zu den bisherigen Nachweisen auch einen Test ablegen müssen, in dem Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachzuweisen sind.
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