Vorbereitungslehrgang auf die

Ausbildereignungsprüfung (IHK)

Nach den Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammer

Nach den Bestimmungen der Ausbildereignungsverordnung müssen sich Ausbilder berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse und Fertigkeiten aneignen, die vor der Industrie- und Handelskammer in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie einer Unterweisungsprobe nachgewiesen werden müssen. Dieser Nachweis ist bis zum 31.07.2008 ausgesetzt. Der Kurs bereitet handlungsorientiert auf die Prüfung vor und richtet sich nach den neu gestalteten Rahmenrichtlinien des BiBB aus dem Jahre 2005. Im Mittelpunkt stehen vor allem Unterweisungstechniken und Praxistraining. Der Lehrgang ist auch interessant für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die Meisterprüfung in Abendkursen anstreben, denn er deckt den Teil 4 (Arbeitspädagogik) ab.

Bundesweit anerkannte berufliche Qualifikation

Die Durchführung von Lernprozessen, die Organisation von Gruppen- und Teamarbeit, Konflikte managen, motivieren oder zukünftige Personalentwicklungspotenziale erkennen, alle diese Themenbereiche werden in dem Lehrgang erläutert. Zentrale Lerninhalte aus dem Rahmenplan des Ausbilderlehrgangs, z.B. „Lern- und Arbeitstechniken anleiten“, „Moderation“, „Veränderungen der Arbeitsorganisation vorbereiten“ oder „Beurteilungsgespräche führen“ und „Zeugnisse ausstellen“, sind wichtige berufsübergreifende Fähigkeiten. Die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten bieten eine umfassende Basis für eine erfolgreiche berufliche Entwicklung: Die Ausbildereignungsprüfung ist die einzige bundesweit einheitliche und anerkannte Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.

Prüfungszulassung

Zur Prüfung zugelassen wird, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorweisen kann oder mindestens die eineinhalbfache Zeit der Ausbildung im entsprechenden Beruf tätig war und die Anerkennung der fachlichen Eignung erhält. Eine solche Anerkennung muss über die zuständige Kammer und den Regierungspräsidenten beantragt werden. Um auszubilden, muss man neben der fachlichen auch die persönliche Eignung nachweisen. Bei individuellen Fragen zu den Voraussetzungen für eine Zulassung wenden Sie sich bitte direkt an die IHK Kassel, Herr Dr. Hirschmann, Telefon 0561 99898 30.

Handlungsfelder

  • Allgemeine Grundlagen
  • Planung der Ausbildung
  • Einstellung der Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Förderung des Lernens
  • Anleitung von Gruppen
  • Beendigung der Ausbildung
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