Ausbildungslehrgang
Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) -
Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK)
Die Aufstiegsfortbildung zur Bilanzbuchhalterin bzw. zum Bilanzbuchhalter IHK richtet sich an Fachkräfte aus Wirtschaft und Verwaltung mit langjähriger Berufspraxis im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen, aber auch an Mitarbeiter der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, die sich weiter qualifizieren wollen.
Der Geprüfte Bilanzbuchhalter verbindet theoretisches Wissen mit eigener Berufserfahrung. Er erfasst die betrieblichen Abläufezahlenmäßig und ist in der Lage, das Zahlenwerk so aufzubereiten, dass es als Grundlage für Entscheidungen der Unternehmensleitung dient. Ebenso ist er in der Lage, einen prüffähigen Jahresabschluss nach inationalen und internationalen Standards aufzustellen, zu analysieren
sowie betriebliche Steuererklärungen zu erstellen.
Der Abschluss Geprüfte Bilanzbuchhalterin/Geprüfter Bilanzbuchhalter IHK trägt dem hohen Bedarf von Wirtschaft und Verwaltung an Bilanzbuchhaltern Rechnung. Die Nähe zur Praxis und die Berufserfahrung geben dem Bilanzbuchhalter einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Hochschul- und Fachhochschulabsolventen.
Prüfungsfächer:
1. Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung,
2. Finanzwirtschaftliches Management,
3. Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht
4. Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards
5. Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre,
6.Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerks für Managemententscheidungen.
Prüfungszulassung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbilungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Bilanzbuchhalter dienlich sind; die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben.
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Der Lehrgang umfasst 690 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und schließt mit der IHK-Prüfung ab. Der Unterricht findet in der Regel am Mittwochabend und am Samstagvormittag statt. Näheres regelt ein nach Fächern gegliederter Stundenplan.
Lehrgang: 12.01.2009 bis September 2010
Lehrgangsort:
Hans-Viessmann-Schule und vhs-Zentrum
Königsberger Straße in Frankenberg
Lehrgangskosten:
Teilnahmegebühr (einschl. der erforderlichen Lehrmittel): 3.550,00 €
zusätzliches Lehrmaterial:ca. 100,00 €
Prüfungsgebühr zz.: 440,00 €
Bei entsprechenden Voraussetzungen wird eine Förderung nach dem Meister-Bafög gewährt.
Anmeldungen werden nur schriftlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt über die vhs-Geschäftsstelle, Königsberger Straße 2,
35066 Frankenberg, Fax 06451 7286 11
Email: info(at)vhs-waldeck-frankenberg(dot)de
Weitere Auskünfte zum Lehrgang:
vhs-Programmbereichsleiter Harald Schulz, Tel. 06451 7286-13,
Lehrgangsleiter Jörg Lenz, Allendorf (Eder), Tel. 06452 7627, (ab 18.30 Uhr) |