Bildungsurlaub – was ist das?

 

Der Bildungsurlaub regelt einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Ehrenamtsschulung.
Das Recht auf Bildungsurlaub ist im Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub - kurz: Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) - geregelt. Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigte sowie hessische Auszubildende haben einen Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Bildungsurlauben.

Welche Veranstaltungen werden anerkannt - welche nicht?

Es kann nicht für jede beliebige Veranstaltung eine Freistellung nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) bei Ihrer Beschäftigungsstelle geltend gemacht werden. Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nur für Veranstaltungen, die vom Ministerium anerkannt wurden. In der Regel müssen die Veranstaltungen an fünf aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) können Veranstaltungen:

  1. der politischen Bildung,
  2. der beruflichen Weiterbildung sowie
  3. Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes anerkannt werden.

Veranstaltungsorte: Die Bildungsurlaube können in Hessen, anderen Bundesländern und im Ausland stattfinden.
 

Mein Bildungsurlaub vom Anspruch bis Antrag - Gut zu wissen!

  • Allen Beschäftigten und Auszubildenden in Hessen stehen pro Jahr bis zu 5 Tage Bildungsurlaub zu.
  • Voraussetzung: Sie müssen mind. 6 Monate bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein. Ihr Anspruch berechnet sich dann nach Ihrer Wochenarbeitszeit. Sie arbeiten 5 Tage pro Woche? Dann stehen Ihnen 5 Tage Bildungsurlaub zu. Bei einer 4-Tage-Woche, 4 Tage usw.
  • Für Beamte/Beamtinnen, Richter/-innen und Soldaten/Soldatinnen gelten Sondervorschriften.
  • Ihr Wunschkurs muss vom Land Hessen als Bildungsurlaub anerkannt sein.
  • Unsere Bildungsurlaube erfüllen alle Kriterien und sind vom Land Hessen anerkannt. 
    Ihren Bildungsurlaub müssen Sie 6 Wochen vor Kursbeginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.
  • Dem Antrag müssen Sie beifügen: die Anmeldebestätigung, die Anerkennung des Landes Hessen und das Programm der Veranstaltung. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von uns.
  • Ihr Arbeitgeber stellt Sie für die Dauer des Bildungsurlaubs frei und zahlt Ihr Gehalt weiter.
  • Die Kurskosten tragen Sie selbst. (Seminarkosten können aber in vielen Fällen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.)
  • Eine Ablehnung Ihres Bildungsurlaubs durch Ihren Arbeitgeber ist nur in Ausnahmefällen möglich. (Neben betrieblichen Gründen kann auch die Nichteinhaltung von Fristen ein Grund für eine Ablehnung sein.)

Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber: Lohnkostenerstattung für Kleinst- und Kleinbetriebe

Das Land Hessen erstattet Arbeitgebern mit 20 oder weniger ständig Beschäftigten für die Teilnahme an einer vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung für den Zeitraum der Freistellung die Hälfte des in tatsächlicher Höhe fortgezahlten Arbeitsentgeltes.

Für das Erstattungsverfahren ist das Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel zuständig.

Ein Antrag auf Lohnkostenerstattung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen.
 

Kursübersicht

Wenn hier keine Kurse angezeigt werden, haben wir leider keine Plätze frei. Sie können uns gern anrufen und sich auf einer Interessentenliste eintragen lassen.

Kursdetails
Der Kurs steht leider nicht mehr zur Verfügung.