Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Volkshochschule ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 14 Absatz 1 des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Variante Elbe 2.0 (kufer-layout.de)
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 14 Absatz 1 HessBGG vereinbar. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 HessBGG erlassen wurden. - Nicht barrierefreie Inhalte
Auf der Webseite sind nicht alle PDFs UA-konform. Wir überarbeiten die PDFs aktuell. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, melden Sie dies bitte an info(at)vhs-waldeck-frankenberg.de - Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.10.2024 erstellt und basiert auf dem Prüfbericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.10.2024 überprüft. - Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen weitere bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wir sind bemüht Ihnen schnellstmöglich zu antworten.
Ansprechpartner*in: vhs Waldeck-Frankenberg
E-Mail: info(at)vhs-waldeck-frankenberg.de
Telefon: 05631 9773-0 oder 06451 7286-0 - Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 14 Absatz 1 HessBGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die vhs Waldeck-Frankenberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die vhs Waldeck-Frankenberg nicht innerhalb der in § 4 Absatz 3 HVBIT vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nach § 18 Absatz 1 HessBGG oder an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik nach § 5 Absatz 1 HVBIT wenden.
Die beauftragte Stelle der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 17 Absatz 1 HessBGG wird hingewiesen.
Melden Sie Barrieren
Ihnen ist auf unserer Internetseite etwas aufgefallen, das nicht barrierefrei zugänglich oder vollständig nutzbar ist? Dann informieren Sie uns bitte über das rechts stehende Formular.
Im Nachrichtenfeld beschreiben Sie bitte kurz, welches Problem oder welche Mängel Sie in Bezug auf die Barrierefreiheit entdeckt haben. Zusätzlich zur Beschreibung bitten wir Sie, den Link zu ergänzen, auf welchem Sie ein Problem oder Mängel festgestellt haben.